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Samstag, 19. Mai 2012
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Mustergemeinde

Gemeindeverwaltung
Musterstrasse 0
CH-0000 Mustergemeinde

Schalterstunden

Vormittags:
10.00–11.30 Uhr

Nachmittags:
16.00–17.15 Uhr

Dienstags:
16.00–18.30 Uhr

 

Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeautonomie ausschliesslich nach Massgabe des kantonalen Rechts gewährleistet ist. Dies bedeutet, dass die Gemeinden in einem Sachbereich nur dann autonom sind, wenn das kantonale Recht diesen nicht abschliessend ordnet, sondern ihn ganz oder teilweise der Gemeinde zur Regelung überlässt und ihr dabei Entscheidungsfreiheit einräumt.
Der geschützte Autonomiebereich kann sich auf die Befugnis zum Erlass oder Vollzug eigener kommunaler Vorschriften beziehen oder einen entsprechenden Spielraum bei der Anwendung des kantonalen oder eidgenössischen Rechts betreffen.
Falls Sie in der kommunalen Erlasssammlung keine abschliessende Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, kann dies demnach bedeuten, dass die Gemeinde den betreffenden Bereich gar nicht regeln darf; diesfalls müssten Sie die kantonalen Erlasse oder das Bundesrecht konsultieren.

Zonenplan Siedlung: Version 2006

Datum:                 23. März 2006
Herrausgeber:       Mustergemeinde
Autor:                  Einwohnerrat

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