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27.03.2009 09:48 Alter: 3 Jahre
Kategorie: Dorfnews

Aufruf an Hundehalterinnen und Hundehalter


Eigentlich wissen es alle Hundehalterinnen und Hundehalter:
Der vierbeinige Liebling sollte nicht frei herumstreunen, keine fremden Äcker und Gärten besuchen und ganz besonders laut Jagdgesetz § 35 während der Setzzeit ab 01.04. bis 31.07. im Wald und am Waldrand zwingend an der Leine ausgeführt werden. Kann der Hund auch sonst nicht unter Kontrolle gehalten werden, besteht auch im übrigen Gebiet Leinenpflicht. Geben Sie sich einen Ruck, falls Sie nicht schon zu den vielen vorbildlichen Hundehalterinnen und -halter gehören, die mit ihrem besten Freund auch an der Leine Spass haben. Danke.