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16.10.2009 10:48 Alter: 3 Jahre
Kategorie: Allgemein

Aufhebung von Grabstätten


Aufhebung von Gräbern

Die Laufzeit für Reihengräber auf dem Friedhof von Muster, umfasst 25 Jahre ab dem Tag der Erstbestattung. Der Gemeinderat wurde in letzter Zeit verschiedentlich gebeten, die Gräber nach 25 Jahren automatisch aufzuheben. Auf eine automatische Aufhebung möchte der Gemeinderat aber aus folgenden Gründen verzichten. Grundsätzlich bietet der Friedhof zur Zeit genügend Platz für neue Bestattungen. Es gibt auch Hinterbliebene, welche ihre Gräber gerne über die reglementierte Laufzeit beibehalten möchten. Ausserdem ist eine Weiterverwendung der Grabfelder nicht möglich, weil die Gebeine auch nach 25 Jahren noch fast komplett vorhanden sind. Die Grabfelder müssten tief ausgehoben und der Inhalt entsorgt werden, was enorme Kosten verursachen würde.

Hinterbliebene, welche die Gräber ihrer Angehörigen aufheben möchten, können aber einen entsprechenden Antrag zu Handen des Gemeinderates stellen. Der Gemeinderat hat solche Gesuche in der Regel bewilligt.