Service Public
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Mustergemeinde
Gemeindeverwaltung
Musterstrasse 0
CH-0000 Mustergemeinde
Schalterstunden
Vormittags:
10.00–11.30 Uhr
Nachmittags:
16.00–17.15 Uhr
Dienstags:
16.00–18.30 Uhr
Abstimmungen

Abstimmungs- resp. Wahllokal:
Hauptgebäude Mustergemeinde
Urnen Öffnungszeiten
Samstag, 19.00 - 20.00 Uhr und Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr
Hinweis
Die Gemeindeverwaltung bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungs- resp. Wahlunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person bis 14 Tage vor der Abstimmung keine Unterlagen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Falls Sie Ihren Stimmrechtsausweis verloren haben, können Sie bis zum fünften Tag vor dem Abstimmungs- resp. Wahlwochenende bei der Gemeindeverwaltung ein Duplikat verlangen.
Sie müssen das Duplikat des Stimmrechtsausweises am Schalter der Einwohnerdienste persönlich abholen und entweder den Schriftenempfangsschein oder einen Personenausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Am Abstimmungs- resp. Wahlsonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Abstimmungs- resp. Wahlresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten der Gemeinde ausgehängt und via Dorfzeitung und im Internet publiziert.
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie auf der Seite...
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- Ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- Die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- Das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- Das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder
einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen - Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert
"Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld
und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert,
so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren)
oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben.
- Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen
(B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

