Sie sind hier: Typo3 Gemeinde / Politik / Abstimmungen
Freitag, 18. Mai 2012
Mai - 2012
So Mo Di Mi Do Fr Sa
  01 02 03 04 05
06 07 08 09 10 11 12
13 14 15 16 17 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31  

Mustergemeinde

Gemeindeverwaltung
Musterstrasse 0
CH-0000 Mustergemeinde

Schalterstunden

Vormittags:
10.00–11.30 Uhr

Nachmittags:
16.00–17.15 Uhr

Dienstags:
16.00–18.30 Uhr

Abstimmungen


Abstimmungs- resp. Wahllokal:
Hauptgebäude Mustergemeinde

Urnen Öffnungszeiten
Samstag, 19.00 - 20.00 Uhr und Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr

Hinweis
Die Gemeindeverwaltung bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungs- resp. Wahlunterlagen zu. Falls Sie als  stimmberechtigte Person bis 14 Tage vor der Abstimmung keine Unterlagen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Falls Sie Ihren Stimmrechtsausweis verloren haben, können Sie bis zum fünften Tag vor dem Abstimmungs- resp. Wahlwochenende bei der Gemeindeverwaltung ein Duplikat verlangen.
Sie müssen das Duplikat des Stimmrechtsausweises am Schalter der Einwohnerdienste persönlich abholen und entweder den Schriftenempfangsschein oder einen Personenausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Am Abstimmungs- resp. Wahlsonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Abstimmungs- resp. Wahlresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten der Gemeinde ausgehängt und via Dorfzeitung und im Internet publiziert.

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie auf der Seite...


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
-    Ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
-    Die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
-    Das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
-    Das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist

Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder
einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen - Was ist zu beachten?
-    Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
-    Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert
    "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
-    Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld
     und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert,
      so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
-    Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren)
      oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben.
-    Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen
     (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)