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Samstag, 19. Mai 2012
Mai - 2012
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Mustergemeinde

Gemeindeverwaltung
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CH-0000 Mustergemeinde

Schalterstunden

Vormittags:
10.00–11.30 Uhr

Nachmittags:
16.00–17.15 Uhr

Dienstags:
16.00–18.30 Uhr

Jokertage

Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, zwei Tage pro Schuljahr für individuelle, unbegründete Bedürfnisse einzusetzen. Diese so genannten Jokertage können innerhalb einer Schulstufe auch vorbezogen oder nachgeholt werden. Somit stehen einem Kind während z.B. der dreijährigen Unterstufenzeit total sechs Jokertage zu, die individuell eingesetzt werden können. Beim Stufenwechsel verfallen nicht bezogene Jokertage. Halbe Schultage gelten als ganzer Jokertag.

 

Die zwei Jokertage pro Schuljahr ermöglichen das Fernbleiben vom Unterricht, der Unterrichtsstoff muss jedoch nachgearbeitet werden. Zusätzliche Jokertage werden grundsätzlich nicht bewilligt. Zudem gelten folgende Regeln: 

  1. Der Bezug der Jokertage muss drei Tage im Voraus schriftlich, von den Eltern unterschrieben, der Klassenlehrperson angekündigt werden.
  2. Die Jokertage können auch direkt vor oder nach den Ferien bezogen werden.
  3. Für die letzten zwei Wochen vor den Sommerferien muss der Bezug von Jokertagen mindestens eine Woche im Voraus der Lehrperson angekündigt und begründet werden.
  4. Bei speziellen Anlässen der Schule können Jokertage nur in begründeten Fällen bewilligt werden